Das BVG-Urteil von 1992
Klage der Grünen wegen mangelnder Chancengleichheit
Daraufhin erklärt das BVG den Sockelbetrag, den Chancenausgleich und die Publizitätsgrenze für verfassungswidrig.
Das Urteil markiert eine Wende: Das Gericht bleibt bei den Grundprinzipien, erklärt aber eine direkte Finanzierung, die über Wahlkampfkostenerstatung hinausgeht, für zulässig.