1983-1993
Novellierung des Gesetzes unter öffentlichem Druck
Kernpunkte
- kompliziertes System von Sockel- und Ausgleichszahlungen zusätzlich zur Wahlkampfkostenerstattung
- Erhöhung der Abzugsfähigkeit auf 60.000 DM
- verbesserte Transparenz
- relative Obergrenze: staatliche Förderung darf Eigenmittel nicht überschreiten