Die aktuelle Form der Parteienfinanzierung
Festlegung einer absoluten Obergrenze von 230 Millionen DM für die staatliche Förderung. Anpassung an steigende Preise ist möglich.
Beibehaltung der relativen Obergrenze
Wahlkampfkostenerstattung von ca. 5 DM (Degression bei großen Parteien und Streckung auf den Zeitraum bis zur nächsten Wahl) plus Zuschuß von 50 Pf pro Mark aus Spenden und Beiträgen
Senkung der Abzugsfähigkeit von 60.000 auf 6000 DM. Nur noch Spenden von Privatpersonen sind abzugsfähig
Senkung der Publizitätsgrenze von 40.000 DM auf 20.000 DM