1958-1967
1958 erklärte das Verfassungsgericht die unbegrenzte Abzugsfähigkeit von Parteispenden für verfassungswidrig (Chancengleichheit). Daraufhin sank das Spendeneinkommen drastisch.
Nach diesem Urteil gingen die Parteien dazu über, sich eine Art globaler Finanzierung zu bewilligen.
Dabei wurden kleinere Parteien benachteiligt.