1949-1958
Zunächst gab es nur Fördergesellschaften, die Spenden aus der Wirtschaft einsammelten und nach Gutdünken auf die (bürgerlichen) Parteien verteilten.
Ab 1954 wurden Spenden an Parteien steuerabzugsfähig, damit beginnt die indirekte Staatsfinanzierung der Parteien.