1967-1983
Die Verfassungsgerichtsurteile von 1966 und 1968 erzwangen eine Neuregelung in Gestalt des Parteiengesetzes von 1967.
Kernpunkte:
- pauschale Wahlkampfkostenerstattung (die das Gericht für zulässig erklärt hatte) von 3,50 DM (später 5 DM) ab einem Stimmenanteil von 0,5%
- Steuerabzugsfähigkeit bis zu einer Höhe von 600 DM (später 1800 DM).