Beispiel “Postkartennovelle”
1977 änderte die sozial-liberale Bundesregierung das Wehrpflichtgesetz. In Zukunft sollte die einfache Mitteilung an das Kreiswehrersatzamt, daß man den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern müsse, zur Anerkennung als KDV hinreichen. Die berühmten Gewissensprüfungsausschüsse wurden abgeschafft.
Gegen diese Novelle gab es eine Klage der CDU/CSU-Opposition.
1978 erklärte der zweite Senat (Staatsrechtssenat) den entsprechenden Paragraphen des Änderungsgesetzes für verfassungswidrig.
Dieses Urteil stützt sich auf die Interpretation der Artikel 3 (Gleichheit aller vor dem Gesetz), 4 (Freiheit des Glaubens und des Gewissens) und 12a (Wehrpflichten und Ersatzdienst), die in einem Spannungsverhältnis stehen.