Folgen des SRP-Urteils
Die FDGO wurde definiert als eine Ordnung, die mindestens die Achtung vor den Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle Parteien sowie das Recht auf eine verfassungsmäßige Opposition umfaßt.
Gleichzeitig erklärte das Gericht, daß selbst eine radikale Gegnerschaft zum GG nicht notwendigerweise verfassungswidrig ist. Es muß auf jeden Fall die Ablehnung der FDGO gegeben sein.
Entsprechend dem Verfassungsgerichtsgesetz wurden die Parteien aufgelöst, ihre Neben- und Ersatzorganisationen verboten und ihr Vermögen eingezogen.