“Judizialisierung der Politik”
Häufig versuchen Kräfte, die im politischen Prozeß unterlegen sind, die Kontroverse noch einmal verfassungsjuristisch aufzurollen.
In der Regel üben die Richter selbst politische Zurückhaltung.
Deshalb gibt es die Praxis der verfassungskonformen Auslegung: Eine Norm, die mehrere Auslegungen zuläßt, wird vom Gericht in der verfassungskonformen Auslegung für gültig erklärt.
Häufig werden Normen nur partiell für verfassungswidrig erklärt.
Problematisch wird es immer dann, wenn das Gericht in der Urteilsbegründung eine verfassungskonforme Lösung skizziert, da diese den Gesetzgeber nicht de jure, aber de facto bindet.