“Politisierung der Justiz”
Ist in gewisser Weise unvermeidlich, weil Verfassungsstreitigkeiten naturgemäß immer politische Inhalte berühren.
Maßstab für das Gericht ist trotz der Parteinähe der Richter bisher immer die Verfassung gewesen.
Das Gericht muß die politischen Folgen seiner Entscheidungen mit berücksichtigen.
Durch die Rekrutierungsmechanismen sind die Richter dem Zugriff der Politik weitgehend entzogen.