Verfassungsrevision 1992
Keine durchgreifendenn Änderungen
Stärkung der Länder:
- Neufassung Art. 23 (EU): abgestuftes Mitwirkungsrecht der Länder an EU-Angelegenheiten
- Neufassung Art. 72 (konkurrierende Gesetzgebung): Rückgabe von Gesetzesmaterien an die Länder, gleichwertige statt einheitliche Lebensverhältnisse
keine bundesweiten Plebiszite
keine Aufnahme sozialer Grundrechte, Umweltschutz und Gleichberechtigung als neue relative unverbindliche Staatsziele