Verfassungswandel
GG ist ein außerordentlich beständiges Provisorium
Wehrverfassung 54/56, Notstandsverfassung (68)
Gemeinschaftsaufgaben (65-72)
Diverse Änderungen der Finanzverfassung
1990
- Änderung der Präambel und Streichung Art. 23 alte Fassung
- Stimmenspreizung im BR (Sperrminorität der vier großen Westländer)
- Beibehaltung des geänderten Artikel 146