Weimarer Reichsverfassung
Aufnahme allgemeiner und sozialer Grundrechte
Stärkere Zentralisierung des Staates
Extreme Volkssouveränität
- starke Stellung des direkt gewählten Reichspräsidenten
- Verfassung konnte praktisch beliebig geändert werden; Demokratie als formal korrekte Herrschaft der Mehrheit (Rechtspositivismus)
Pluralismus weder von der Linken noch von der Rechten anerkannt, Demokratie ohne Demokraten
Seit 1930 autoritäre Herrschaft des RP auf Grundlage des Notverordnungsrechtes