Norddeutscher Bund / Deutsches Reich (1866/70/71)
Bringt dem Bürgertum nationale Einheit und wirtschaftlichen Aufschwung ohne politische Teilhabe
Im wesentlichen Organisationsstatut
Grundrechte reduzieren sich auf Eigentumsgarantie und gesetzmäßige Verwaltung
Reichsregierung vom Parlament unabhängig
Bundesrat (Vertretung der Einzelfürsten) oberstes Organ, daß jedem Beschluß der Regierung und des Reichstages zustimmen mußte. Extrem föderalistischer Staatsaufbau, Reich Kostgänger der Länder