“Kruzifixurteil” III
Das Ehepaar S. versuchte seit der Einschulung des ältesten Kindes 1986 zu einem Kompromiß mit den Schulbehörden zu kommen (Anbringung eines kleineren Kruzifixes an einer Seitenwand), mehrfache Schulwechsel der Kinder. Die Schulbehörden wollten diesen Kompromiß jedoch nie festschreiben.
1991 erhob das Ehepaar S. beim Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Bayern mit dem Ziel, in den Räumen, in denen seine Kinder unterrichtet werden, die Kreuze entfernen zu lassen. Gleichzeitig stellte das Ehepaar beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf Entfernung der Kruzifixe. Gegen die Ablehnung des Eilantrags klagte Familie S. vor dem Verwaltungsgerichtshof, der den Antrag ebenfalls ablehnte.
Zum Zeitpunkt der Verfassungsklage hatte das Verwaltungsgericht die Klage abgelehnt, das Berufungsverfahren war beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.