Auswahlverfahren
Grundsätzlich wird zwischen willkürlichen (=bewußten) und Zufallsauswahlverfahren unterschieden
Nur Zufallsauswahlen führen zu wirklich repräsentativen Stichproben
Repräsentativität bedeutet in diesem Zusammenhang: Jedes Element der Grundgesamtheit hat eine gleiche oder zumindest eine angebbare Wahrscheinlichkeit (=Chance), in die Stichprobe zu gelangen