Plebiszite in Deutschland
In Weimar Personalplebiszit über das Staatsoberhaupt, Sachplebiszite faktisch kaum genutzt, da Quorum selten erreicht
Praktisch alle Länderverfassungen sehen Plebiszite vor, vor allem in Bayern werden sie häufig genutzt.
GG ist stark repräsentativ orientiert, schließt Plebiszite aber nicht ausdrücklich aus. Art. 20: [Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.
Sieht Plebiszit nur bei Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29, Art. 118) vor. Systembruch: Art. 146
Auch 1990ff kein Plebiszit über Verfassung